Kosten & Abrechnung

Privatrechnung und Kostenerstattung

Privatabrechnung

Sie erhalten für meine Behandlungen eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe der Rechnung variiert je nach der Zeitdauer unseres Gesprächs und nach den weiteren erbrachten Leistungen. Dafür werden die in der GOÄ vorgesehenen Abrechnungsziffern (z. B. Ziffer 30: homöopathische Erstanamnese, Ziffer 31: homöopathische Folgebehandlung) mit einem Steigerungsfaktor multipliziert, der zwischen 2,3 und 3,5 des einfachen Satzes liegen kann.

Auch alle nicht-homöopathischen Leistungen wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen, EKG oder Laboruntersuchungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.

Kosten

Erstanamnese (meist eineinhalb bis zwei Stunden): ca. 180 bis 275 Euro, im Einzelfall auch mehr, je nach Zeitdauer und Aufwand. Diese Kosten fallen nur einmal an.

Folgebehandlungen (meist 15 bis 60 Minuten): ca. 30 bis 150 Euro, je nach Zeitdauer, Aufwand und weiteren erbrachten Leistungen.

Telefonische Beratung: 10 bis 30 Euro, im Einzelfall auch mehr, je nach zeitlichem Aufwand.

Kostenerstattung

Die privaten Kranken- und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten der ärztlichen homöopathischen Behandlung meist vollständig. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, lohnt sich oft eine Zusatzversicherung. Infos finden Sie z. B. Hier